Petra Marwitz
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RAin Petra Marwitz
Steinweg 8
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
T.: 069/68608336
 

 

 

 

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Petra Marwitz

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

 

Aktuelles

Antwortschreiben der Ministerpräsidenten aus Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

Die der CDU angehörigen Ministerpräsidenten Koch, Oettinger und Böhmer haben auf die Anfrage von Rechtsanwältin Petra Marwitz zum Stand der Reformierung des Rundfunkwesens durch die zuständigen Mitarbeiter geantwortet. Die Thematik soll bei dem Ministerpräsidententreffen im Juni auf der Tagesordnung stehen. Ein Wechsel des Gebührensystems ist erst für 2013 geplant. Mit Schreiben vom 8.4.2008 wurde den Ministerpräsidenten vorgeschlagen, im Rahmen einer moderierten Diskussion im Sommer 2008 die Meinung der Bürger zu den von den Rundfunkreferenten erarbeiteten Modellen einzuholen. Das Ergebnis der Bürgerdiskussion könnte den Ministerpräsidenten in der Form eines Abschlussberichts im Herbst vorgelegt werden. In diesem Bericht könnten auch Alternativvorschläge für den geplanten zeitlichen Ablauf unterbreitet werden. 

Appell zur Reformierung des Rundfunkgebührensystems

14.3.2008: In Schreiben an die Ministerpräsidenten Koch, Beck, Beckstein, Böhmer, Oettinger und Rüttgers hat Rechtsanwältin Marwitz die Reformierung des Rundfunkgebührensystems gefordert. Im Oktober 2006 hatten die  Ministerpräsidenten auf Grund der Proteste über die Rundfunkgebühr für Internet-PC beschlossen, das System innerhalb eines Jahres neu zu strukturieren. Dies ist bislang nicht erfolgt. In dem Brief, der im Wortlaut hier abrufbar ist, wird an die Ministerpräsidenten appelliert, die Bürger nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht alleine zu lassen. Nicht jeder Bürger habe die Mittel, die Courage und die Neigung, einen nicht gewinnbaren Kampf gegen Gesetzgeber, GEZ und öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu führen.

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs

15.2.2008: Das Bundesverfassungsgericht hat die am 30.3.2006 eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs nicht zur Entscheidung angenommen. Trotz des Widerhalls, den die Problematik in der Öffentlichkeit gefunden hat, muss erst der Rechtsweg erschöpft werden.Das Gericht zeigt verschiedene Wege auf, wie die Betroffenen sich gegen die Rundfunkgebühr zur Wehr setzen können. Durch die Einreichung der Verfassungsbeschwerde wurden Öffentlichkeit und Politik für das Thema sensibilisiert. Jetzt kommt vermutlich eine Klagewelle auf die Gerichte zu. Pressemitteilung hier abrufbar.

Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Rechtsanwältin Petra Marwitz am 18.12.2007 die Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz" gestattet.

Neue Anschrift und "Marwitz & Kerst Rechtsanwälte"

Seit dem 16.4.2007 ist das Büro im Steinweg 8, 60313 Frankfurt am Main (unmittelbar an der Hauptwache). Das Büro wird nunmehr gemeinsam mit  Frau Brigitte Kerst in Bürogemeinschaft betrieben. Frau Kerst ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeits- und Wirtschaftsrecht, aber auch im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Rechtsanwältin Petra Marwitz am 1.2.2007 aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht" zu führen. Dies ist der erste Fachanwaltstitel für die Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht, der von der  Rechtsanwaltskammer Frankfurt vergeben wurde.

Mitglied im Fachausschuss Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwältin Petra Marwitz ist Mitglied des Fachausschusses Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Der Fachausschuss bewertet die Anträge zur Führung des Fachanwaltstitels für Urheber- und Medienrecht. Der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist zugleich für die Kammerbezirke Hamm und Thüringen zuständig.

Datenschutzrechtliche Bedenken bei Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner

Die Einführung der Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen. „§ 8 Abs. 4 RGebStV erlaubt ab dem 1.1.2007 den Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation, da sich aus diesen Daten das Bereithalten eines Internet-PC und damit das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben kann. Für Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale wird es daher z. B. interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt, Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach Fernsehzeitschriften suchen, sondern können z. B. in Internet-Foren nach potentiellen Gebührensündern suchen.“ erläutert die Medienrechtlerin Marwitz. Weitere Informationen hierzu enthält die Pressemitteilung vom 11.10.2006.

Brief an die Ministerpräsidenten zur Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner

In einem Brief an die Ministerpräsidenten wurde die Argumentation der Staatskanzleien zur Rundfunkgebühr auf Internet-PC widerlegt. Die Pressemitteilung zu diesem Brief finden Sie hier. Den Brief im Wortlaut finden Sie hier.

Pressemitteilung zum Kompromissvorschlag Radiogebühren statt Fernsehgebühren

Der aktuell diskutierte Kompromissvorschlag, für die Bereithaltung von Internet-Rechnen nur die Radio- und nicht die Fernsehgebühr zu verlangen, löst das Problem einer sachgerechten Rundfunkfinanzierung in Zeiten der Konvergenz nicht. „Es ist zu begrüßen, dass die Verantwortlichen nunmehr den Handlungsbedarf in Sachen Rundfunkgebühr für Internet-Rechner erkennen. Die vorgeschlagene Hörfunkgebühr ist aber ein Schritt in die falsche Richtung“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 22.8.2006. Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier abrufen.

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Die Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner wurde am 31.3.2006 von RA Petra Marwitz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde wurde durch zahlreiche Spenden ermöglicht. Vielen Dank hierfür.

Büro

Ab dem 1.4.2005 werden die Dienstleistungen nicht mehr unter der Firmierung Kanzlei Marwitz angeboten. Die Betreiberin dieser Webseite ist nunmehr Partner von Kornmeier Kollegen. Nähere Informationen unter www.kornmeier.de.

Das Büro befindet sind in der Wolfsgangstr. 83 in 60322 Frankfurt/Main im Westend-Nord (U-Bahn Haltestelle Grüneburgweg U 1, 2, 3).

Fachinformationen

Wenn Sie aktuelle Informationen zu den von der Kanzlei betreuten Themenbereichen Internet-, Werbe-, Medien- und Urheberrecht suchen, dann besuchen Sie doch den Anfang 1998 ins Leben gerufenen und seitdem kontinuierlich betreuten Online-Dienst Kommunikationsrecht.com. Hier finden Sie fortlaufend aktualisierte Informationen über die Gesetzgebung, Urteile und Literatur. Ferner sind Veranstaltungsberichte, Buchrezensionen, Links etc. zu finden. Die Webseite wird in Kooperation mit juristischen Fachverlagen erstellt. www.kommunikationsrecht.com

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