
Aktuelles
Antwortschreiben
der Ministerpräsidenten aus Hessen, Baden-Württemberg und
Sachsen-Anhalt
Die der CDU
angehörigen Ministerpräsidenten Koch, Oettinger und Böhmer haben auf
die Anfrage von Rechtsanwältin Petra Marwitz zum Stand der
Reformierung des Rundfunkwesens durch die zuständigen Mitarbeiter
geantwortet. Die Thematik soll bei dem Ministerpräsidententreffen im
Juni auf der Tagesordnung stehen. Ein Wechsel des Gebührensystems
ist erst für 2013 geplant. Mit Schreiben vom 8.4.2008 wurde den
Ministerpräsidenten vorgeschlagen, im Rahmen einer moderierten
Diskussion im Sommer 2008 die Meinung der Bürger zu den von den
Rundfunkreferenten erarbeiteten Modellen einzuholen. Das Ergebnis
der Bürgerdiskussion könnte den Ministerpräsidenten in der Form
eines Abschlussberichts im Herbst vorgelegt werden. In diesem
Bericht könnten auch Alternativvorschläge für den geplanten
zeitlichen Ablauf unterbreitet werden.
Appell zur
Reformierung des Rundfunkgebührensystems
14.3.2008: In
Schreiben an die Ministerpräsidenten Koch, Beck, Beckstein,
Böhmer, Oettinger und Rüttgers hat Rechtsanwältin Marwitz die
Reformierung des Rundfunkgebührensystems gefordert. Im Oktober 2006
hatten die Ministerpräsidenten auf Grund der Proteste über
die Rundfunkgebühr für Internet-PC beschlossen, das System
innerhalb eines Jahres neu zu strukturieren. Dies ist bislang nicht
erfolgt. In dem Brief, der im Wortlaut hier
abrufbar ist, wird an die Ministerpräsidenten appelliert, die
Bürger nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht alleine
zu lassen. Nicht jeder Bürger habe die Mittel, die Courage und die
Neigung, einen nicht gewinnbaren Kampf gegen Gesetzgeber, GEZ und
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu führen.
Nichtannahme der
Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht auf
Internet-PCs
15.2.2008:
Das Bundesverfassungsgericht hat die am 30.3.2006 eingelegte
Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht für
Internet-PCs nicht zur Entscheidung angenommen. Trotz des
Widerhalls, den die Problematik in der Öffentlichkeit gefunden hat,
muss erst der Rechtsweg erschöpft werden.Das Gericht zeigt
verschiedene Wege auf, wie die Betroffenen sich gegen die
Rundfunkgebühr zur Wehr setzen können. Durch die Einreichung der
Verfassungsbeschwerde wurden Öffentlichkeit und Politik für das
Thema sensibilisiert. Jetzt kommt vermutlich eine Klagewelle auf die
Gerichte zu. Pressemitteilung
hier abrufbar.
Fachanwaltschaft
Gewerblicher Rechtsschutz
Die Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main hat Rechtsanwältin Petra Marwitz am 18.12.2007 die
Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für gewerblichen
Rechtsschutz" gestattet.
Neue
Anschrift und "Marwitz & Kerst Rechtsanwälte"
Seit dem
16.4.2007 ist das Büro im Steinweg 8, 60313 Frankfurt am Main
(unmittelbar an der Hauptwache). Das Büro wird nunmehr gemeinsam mit Frau
Brigitte Kerst in Bürogemeinschaft betrieben. Frau Kerst ist
schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeits- und Wirtschaftsrecht, aber
auch im allgemeinen Zivilrecht
tätig.
Fachanwaltschaft
Urheber- und Medienrecht
Die Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main hat Rechtsanwältin Petra Marwitz am 1.2.2007
aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und
praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
"Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht" zu führen. Dies ist der
erste Fachanwaltstitel für die Fachanwaltschaft Urheber- und
Medienrecht, der von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt vergeben
wurde.
Mitglied im
Fachausschuss Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwältin Petra
Marwitz ist Mitglied des Fachausschusses Urheber- und Medienrecht der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Der Fachausschuss bewertet die
Anträge zur Führung des Fachanwaltstitels für Urheber- und
Medienrecht. Der Fachausschuss
Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist
zugleich für die Kammerbezirke Hamm und Thüringen zuständig.
Datenschutzrechtliche
Bedenken bei Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner
Die Einführung der
Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner begegnet erheblichen
datenschutzrechtlichen Problemen. „§ 8 Abs. 4 RGebStV erlaubt ab dem
1.1.2007 den Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation,
da sich aus diesen Daten das Bereithalten eines Internet-PC und damit
das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben kann. Für
Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale wird es daher z. B.
interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt,
Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die
Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach
Fernsehzeitschriften suchen, sondern können z. B. in Internet-Foren
nach potentiellen Gebührensündern suchen.“ erläutert die
Medienrechtlerin Marwitz. Weitere Informationen hierzu enthält die
Pressemitteilung vom 11.10.2006.
Brief an die Ministerpräsidenten zur
Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner
In einem Brief an die
Ministerpräsidenten wurde die Argumentation der Staatskanzleien zur
Rundfunkgebühr auf Internet-PC widerlegt. Die Pressemitteilung zu
diesem Brief finden Sie hier. Den
Brief im Wortlaut finden Sie hier.
Pressemitteilung zum
Kompromissvorschlag Radiogebühren statt Fernsehgebühren
Der aktuell diskutierte
Kompromissvorschlag, für die Bereithaltung von Internet-Rechnen nur
die Radio- und nicht die Fernsehgebühr zu verlangen, löst das Problem
einer sachgerechten Rundfunkfinanzierung in Zeiten der Konvergenz
nicht. „Es ist zu begrüßen, dass die Verantwortlichen nunmehr den
Handlungsbedarf in Sachen Rundfunkgebühr für Internet-Rechner
erkennen. Die vorgeschlagene Hörfunkgebühr ist aber ein Schritt in die
falsche Richtung“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 22.8.2006.
Die vollständige Pressemitteilung
können Sie hier abrufen.
Verfassungsbeschwerde
eingereicht
Die Verfassungsbeschwerde wegen der
Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner wurde am 31.3.2006 von RA Petra
Marwitz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die
Verfassungsbeschwerde wurde durch zahlreiche Spenden ermöglicht.
Vielen Dank hierfür.
Büro
Ab dem 1.4.2005 werden die Dienstleistungen nicht
mehr unter der Firmierung Kanzlei Marwitz angeboten. Die Betreiberin
dieser Webseite ist nunmehr Partner von Kornmeier Kollegen. Nähere
Informationen unter www.kornmeier.de.
Das Büro befindet sind in der
Wolfsgangstr. 83 in 60322 Frankfurt/Main im Westend-Nord (U-Bahn
Haltestelle Grüneburgweg U 1, 2, 3).
Fachinformationen
Wenn Sie aktuelle Informationen zu den von der Kanzlei betreuten
Themenbereichen Internet-, Werbe-, Medien- und Urheberrecht suchen,
dann besuchen Sie doch den Anfang 1998 ins Leben gerufenen und seitdem
kontinuierlich betreuten Online-Dienst Kommunikationsrecht.com. Hier
finden Sie fortlaufend aktualisierte Informationen über die
Gesetzgebung, Urteile und Literatur. Ferner sind
Veranstaltungsberichte, Buchrezensionen, Links etc. zu finden. Die
Webseite wird in Kooperation mit juristischen Fachverlagen erstellt.
www.kommunikationsrecht.com


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