Die Einsatzmöglichkeiten
Das kommunikationsrechtliche Fachwissen von RA Petra Marwitz kann auf unterschiedliche Art und Weise
genutzt werden. Klassische Einsatzmöglichkeiten sind die Beratung, die
Prozessvertretung und Vertragsgestaltung. Die Beratung kann im
Einzelfall erfolgen, z. B. wenn sich bei Ihnen ein juristisches
Problem ergeben hat. Klassische Fälle:
- Sie haben eine Abmahnung erhalten.
- Sie entdeckten, dass Ihre Werke unberechtigt genutzt werden.
- Sie finden Ihren Namen, Ihre Daten, Ihr Bild etc. bei Dritten
wieder.
- Sie wollen eine Pressemitteilung/Broschüre/Webseite mit kritischen
Passagen veröffentlichen und müssen/wollen sich rechtlich absichern
- Sie wollen eine Marke oder ein sonstiges gewerbliches Schutzrecht
anmelden, löschen oder für nichtig erklären lassen.
- Sie wollen Texte veröffentlichen und hierzu vorab das Manuskript
prüfen lassen.
- Sie benötigen einen Vertrag (z. B. Filmlizenzvertrag,
Drehbuchvertrag, Softwareerstellungsvertrag) und wollen diesen
erstellen bzw. prüfen lassen.
- Im Rahmen einer Due Diligence Prüfung müssen IP-Rechte geklärt bzw.
im Hinblick auf die rechtlichen Risiken bewertet werden.
- Sie haben ein Problem mit einem Domain-Namen.
Die Beratung ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechtslage einzuschätzen und
zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Nichts ist ärgerlicher, als Rechte
aufzugeben oder klein beizugeben, und im Nachhinein zu erfahren, dass
dies gar nicht nötig gewesen wäre.
Immer mehr Mandanten entscheiden sich für eine vorbeugende
Beratung. Ist die geplante Kommunikationsmaßnahme zulässig? Muss ich
die von Dritten gewünschten Informationen preisgeben? Besteht ein
Haftungsrisiko, wenn Angaben gemacht bzw. nicht gemacht werden? Die
vorbeugende Beratung ist im Rahmen des Risk Management unerlässlicher
Bestandteil einer sachgerechten Unternehmensführung. Die Agentur würde
grob fahrlässig handeln, wenn sie Kommunikationsmaßnahmen, welche sie
ihren Kunden vorschlägt, nicht juristisch überprüfen lassen würde. Das
Controlling im Unternehmen sollte sich interessieren für
Haftungsrisiken und die Absicherung von Rechten (z. B. umfassende
Übertragung aller Nutzungsrechte von der Agentur), da
Nachverhandlungen das Unternehmen meist stärker belasten. Sinnvoll
wäre ein Vertrag mit dem Dienstleister, bei dem bereits im Vorfeld
Fragestellungen geklärt werden, die - wenn sie erst im Laufe der
Zusammenarbeit geklärt werden sollen - zu Konflikten und finanziellen
Nachteilen führen können. Vertragsgestaltung einschließlich der
Gestaltung von AGB ist daher ebenfalls ein breites Anwendungsfeld für
das Fachwissen der Kanzlei.
Die Kommunikation mit der Gegenseite ist häufig der Schritt, der in
streitigen Fällen nach einer Beratung folgt. Häufig kommt es in diesem
Stadium des Verfahrens zu einer außergerichtlichen Einigung. Wenn dies
nicht der Fall ist, dann werden die Rechte gerichtlich durchgesetzt.
RA Petra Marwitz ist zugelassen beim LG und OLG Frankfurt am Main. Aus
diesen Zulassungen ergibt sich die Befugnis, vor allen Landes- und
Oberlandesgerichten zu prozessieren. Selbstverständlich werden die
Mandanten auch vor Amtsgerichten vertreten.
Bei Gutachten zu komplexen Fragestellungen gelangt das Fachwissen
zu seiner vollen Geltung. Einige Fragestellungen verdeutlichen
bereits erörterte Themen: Darf ein bestimmtes Rechercheprodukt
vermarktet werden oder stehen Rechte Dritter und der Datenschutz dem
entgegen? Ergibt sich aus der Konvergenz der Medien mit der Geltung
verschiedener Gesetze eine Überregulierung oder eine Gesetzeslücke?
Sind bestimmte (werbe-)rechtliche Vorgaben mit EU-Recht vereinbar?
Sind geplante gesetzliche Regelungen angreifbar?
Selbstverständlich wird das Fachwissen auch im Rahmen von
(unternehmensinternen) Seminaren und Schulungen weitergegeben. Weitere
unternehmensinterne Einsatzmöglichkeiten sind Zusammenarbeit mit den
verschiedenen kommunikationsbezogenen Abteilungen, Controlling oder
Rating-Agenturen zur Bewertung der Risiken der
geplanten/durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen.

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