Kompetenz
Rechtsanwältin Petra Marwitz seit 1997 auf dem gebiet des
Kommunikationsrechts tätig. Zum Kommunikationsrecht gehören die
Gebiete des Medien- und Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes
sowie des IT-Rechts. Für diese Bereiche werden erst seit kurzem
Fachanwaltstitel angeboten.
Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
Die Führung des Fachanwaltstitels "Fachanwältin für Urheber- und
Medienrecht" ist RA Petra Marwitz am 1.2.2007 von der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehen worden. Es ist der
erste Fachanwaltstitel dieser Art, der von der Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main vergeben wurde.
Die Fachanwaltschaft "Urheber- und Medienrecht" wird verliehen für
nachgewiesene besondere theoretische und praktische Erfahrungen in
folgenden Rechtsgebieten:
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der
Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrecht,
Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen
- Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
- Rundfunkrecht
- wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und
Medienrechts, Titelschutz
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und
Telekommunikationsrechts, des rechts der Unterhaltungs- und
Kulturveranstaltungen, sowie des Rechts der deutschen und europäischen
Kulturförderung
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz
Der Erwerb der Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz wird
aktuell vorbereitet durch die Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang
zum rechtssicheren Nachweis der theoretischen Kenntnisse in allen
nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten:
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und
Sortenschutzrecht
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (einschließlich
Nebengebiete wie Heilmittelwerberecht und Lebensmittelwerbung)
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie
des europäischen Sortenschutzrechts
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Fachanwaltschaft IT-Recht
Die Fachanwaltschaft für das Informationstechnologierecht (kurz:
IT-Recht) würde ebenfalls in den Kompetenzbereich von RA Petra Marwitz
fallen. Leider verbietet die Fachanwaltsordnung bislang den Erwerb von
mehr als zwei Fachanwaltschaften. Durch die Fachanwaltschaft IT-Recht
werden folgende Rechtsgebiete erfasst:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der
Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der
Gestaltung von Providerverträgen und Nutzungsbedingungen
(Online-/Mobile-Business)
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der
Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere
Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der
Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und
Signaturen sowie deren berufsspezifische Besonderheiten,
- das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das
Recht der Telekommunikation und deren Dienste
- öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien
(einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und
deutschen Kartellrecht
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der
Informationstechnologien
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

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